AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Klaus Heinz Handels-GmbH

§ 1 Geltung

Lieferungen und Leistungen der Klaus Heinz Handels-GmbH erfolgen ausschließlich zu den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Davon abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Durch Bestätigung unseres Angebotes oder Annahme unserer Lieferungen und Leistungen bestätigt der Auftraggeber stillschweigend sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.

§2 Genehmigungen, Auftragsabwicklung

Behördliche oder private Genehmigungen, Erlaubnisse oder ähnliches,  die im Hinblick auf die von der Klaus Heinz Handels-GmbH zu erbringende Leistungen erforderlich sind, sind rechtzeitig  vom Auftraggeber auf dessen Kosten einzuholen. Sofern sich die Klaus Heinz Handels-GmbH zur Einholung derartiger Genehmigungen verpflichtet, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist unaufgefordert verpflichtet, die Klaus Heinz Handels-GmbH rechtzeitig vor Durchführung der Arbeiten unaufgefordert über die Lage von elektrischen Leitungen, Rohrleitungen, Kanälen, Fundamenten, Tanks, Grundwasseranschlüssen oder Brunnen, die branchenspezifischen Sicherheitsbestimmungen sowie behördliche Auflagen, Genehmigungen oder Ähnliches zu informieren.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Art, Umfang und Lage des zu entsorgenden Stoffes der Klaus Heinz Handels-GmbH rechtzeitig vor Durchführung der Arbeiten unaufgefordert und unentgeltlich mitzuteilen und – soweit vorhanden oder erforderlich – diesbezügliche Gutachten, Analysen, Bodenproben oder Ähnliches der Klaus Heinz Handels-GmbH unentgeltlich zu überlassen oder erstellen zu lassen.

Kosten für von der Klaus Heinz Handels-GmbH einzuholende Messungen, Gutachten, Analysen, Bodenproben oder ähnliches gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind nicht im vereinbarten Preis enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich so vereinbart.

Stellen sich die vom Auftraggeber erteilten Informationen als ganz oder teilweise unrichtig oder unvollständig heraus, werden behördliche oder private Erklärungen im Sinne der vorherigen Absätze nicht oder verspätet oder unter leistungserschwerenden Auflagen oder Bedingungen erteilt und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung der Leistungen wird der Vertrag angemessen angepasst.

Soweit dies betriebswirtschaftlich aus Sicht der Firma Klaus Heinz Handels-GmbH nicht vertretbar ist, steht der Klaus Heinz Handels-GmbH das Recht zu, den Vertrag zu kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen nach dem Angebot oder soweit dort nicht aufgeführt nach der aktuell gültigen Preisliste der Firma Klaus Heinz Handels-GmbH oder soweit dort nicht aufgeführt nach der ortsüblichen Vergütung abzurechnen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer solchen Vertragsanpassung- und /oder -auflösung bestehen nicht, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Klaus Heinz Handels-GmbH beruhen.

Der Auftraggeber stellt die Klaus Heinz Handels GmbH frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, welche sich aus ganz oder teilweise unvollständigen Informationen ergeben, insbesondere wenn Behörden oder private Dritte die anderweitige Entsorgung bzw. Verwertung fordern, weil das Material vom Auftraggeber falsch oder unvollständig deklariert worden ist. Dieser Freistellungsanspruch verjährt gem. § 195 BGB.

Das Eigentum an den zu entsorgenden bereitgestellten Abfällen geht auf die Klaus Heinz Handels-GmbH über, sobald die zum Transport auf eines ihrer oder von ihr beauftragten Fahrzeuge verladen hat. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber die Klaus Heinz Handels-GmbH unvollständig informiert hat, die Bezeichnung der Abfälle falsch oder unvollständig ist, Gutachten und Analysen bezüglich der Abfälle fehlerhaft sind oder der Auftraggeber die Klaus Heinz Handels GmbH in Bezug auf die zu entsorgenden Abfälle getäuscht hat.

Von der Klaus Heinz Handels-GmbH gestellte Auffangstoffe, die mechanisch, chemisch oder physikalisch Schadstoffe binden oder zurückhalten, stehen bis zu ihrer Verwendung im Eigentum der Klaus Heinz Handels-GmbH, mit ihrer Verwendung gehen sie in das Eigentum des Auftraggebers über. Zahlungsansprüche der Firma Klaus Heinz Handels-GmbH in Bezug auf die genannten Auffangstoffe bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Angebot

Die Angebote der Klaus Heinz Handels GmbH sind, soweit nicht befristet, stets freibleibend; maßgebend für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung. Aufträge sind angenommen, wenn die Auftragsbestätigung dem Auftraggeber zugeht; Nebenabreden und Änderungen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- oder Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich und geben keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Klaus Heinz Handels-GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche Genehmigung zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Klaus Heinz Handels-GmbH ist verpflichtet, vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnete Pläne und sonstige Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Die Klaus Heinz Handels-GmbH darf die vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen, soweit diese zurückgefordert werden, solange behalten, wie sie zur Rechnungsprüfung/Erstellung notwendig sind und die Ansprüche der Klaus Heinz Handels-GmbH befriedigt sind. Für den Fall, dass Gesetze, Verordnungen, behördliche Auflagen oder Verwaltungsakte die Firma Klaus Heinz Handels GmbH zur Bekanntgabe dieser Informationen verpflichten, ist die Firma Klaus Heinz Handels-GmbH berechtigt, dieser Verpflichtung nachzukommen.

§ 4 Leistungsumfang, Preisgleitklausel

Für den Umfang der von der Firma Klaus Heinz Handels GmbH zu erbringenden Leistung ist deren schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Klaus Heinz Handels GmbH.

Unsere Preise basieren auf einem Dieselpreis von 0,75 EUR/Liter netto EK. Bei Dieselpreissteigerungen um je 3 Cent  sind wir gezwungen, unsere Preise um eine Frachterhöhung von jeweils 6 Cent/to oder 60 Cent/Stunde oder 6 EUR / Tour anzuheben. Sollte die sich hieraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises unserer Leistungen im Verhältnis zum Angebot / Auftragsbestätigung / Preisliste 4 % überschreiten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.

Die Preise beinhalten nicht die am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuer. Sofern sich über die  Dieselpreise hinaus die Grundlagen unserer Kalkulation ändern, behalten wir uns Preisanpassungen für Waren und Dienstleistungen, die 4 Monate nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen, vor.

§ 5 Leistungserweiterung, Kostenvoranschläge

Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung objektiv erforderlich werden, sind vom Auftraggeber nach der jeweils gültigen Preisliste der Klaus Heinz Handels-GmbH zu vergüten. Sofern die Leistungen in der Preisliste nicht verzeichnet ist, gilt die ortsübliche Vergütung. Kostenvoranschläge von der Klaus Heinz Handels-GmbH sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist und die Abweichung hiervon unter Berücksichtigung der Interessen der Klaus Heinz Handels-GmbH  für den Kunden zumutbar ist.

§ 6 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit

Für Leistungen der Klaus Heinz Handels GmbH ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferung durch die Klaus Heinz Handels GmbH trägt der Auftraggeber die Gefahr vom Zeitpunkt der Verladung bzw. Bereitstellung auf dem Gelände der Klaus Heinz Handels GmbH bzw. dem Verladungs- oder Bereitstellungsort. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten.

Lieferung frei Baustelle oder frei Lage bedeutet Anlieferung unter der Voraussetzung einer mit einem schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Der Auftraggeber haftet gegenüber der Klaus Heinz Handels-GmbH für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, für die Fahrzeuge der Klaus Heinz Handels GmbH nicht schadensfrei passierbare Zufahrten entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber im Einzelfall die Ursache eines Schadens zu vertreten hat, solange der Schaden auf einem Grundstück entsteht, für das der Auftraggeber oder seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen oder den Auftraggeber beauftragende Dritte verkehrssicherungspflichtig sind. Dies gilt auch für den Fall, dass der schadensverursachende Umstand nicht vom Auftraggeber, sondern von Dritten zu vertreten ist. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Auftraggebers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Auftraggeber zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Auftraggeber berechnet.

Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt u. ä. befreien die Klaus Heinz Handels GmbH für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle des Leistungsverzuges der Klaus Heinz Handels GmbH oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Klaus Heinz Handels GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und sind nicht auf die Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt/verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die Klaus Heinz Handels GmbH bleibt Eigentümerin der von ihr zu übereignenden beweglichen Sache bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Die Klaus Heinz Handels GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen , soweit diese noch nicht ausgeglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsbetrieb die unter Eigentumsvorbehalt erhaltenen Waren der Klaus Heinz Handels GmbH an eigene Kunden zu veräußern. Für diesen Fall tritt der Auftraggeber schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen den Erwerber der unter Eigentumsvorbehalt erhaltenen Waren an die Klaus Heinz Handels GmbH ab (Verlängerter Eigentumsvorbehalt).

Bei Zahlungsverzug ist die Klaus Heinz Handels GmbH zur Rückforderung der gelieferten Gegenstände berechtigt. Ein Recht zum Besitz des Kunden besteht in diesem Fall nicht. Etwaige Kosten auch von Interventionen, die z.B. wegen der Pfändung der Sache durch Dritte notwendig werden, trägt der Auftraggeber.

Teilleistungen, die gesondert abrechenbar sind, können von der Klaus Heinz Handels GmbH gesondert abgerechnet werden.

Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.

§  8 Gewährleistung, Schadenersatzansprüche

Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:

An allen mangelhaften Lieferungen und Leistungen behalten wir uns nach unserer Wahl das Recht der unentgeltlichen Nacherfüllung oder der Ersatzlieferung vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr nach Gefahrübergang. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich spätestens aber 14 Tage nach Ablieferung und/oder Abnahme schriftlich anzuzeigen. Für verdeckte Mängel gilt, dass solche innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen sind. § 478 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt.

Ist die Beanstandung berechtigt, tragen wir die Kosten der Nacherfüllung, Ersatzlieferung, des Transports sowie die erforderlichen Aus- und Einbaukosten. Der Besteller hat uns die für die Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und der notwendigen Abwehr größerer Schäden hat der Besteller mit unserer vorherigen Zustimmung das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Dasselbe gilt für den Fall, dass wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten.

Ein Recht des Bestellers auf Rücktritt oder Minderung ist nur gegeben, wenn die Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung nach Mahnung nicht rechtzeitig erfolgte oder endgültig fehlgeschlagen ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für Fremderzeugnisse haften wir nur insoweit, als die durch den Besteller vorzunehmende Durchsetzung unserer Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses, die wir hiermit abtreten, erfolglos bleibt.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn die Mängel der Leistung der Klaus Heinz Handels GmbH folgende Ursachen haben:

Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Anlagen, Geräte, Informationen oder sonstige Nebenleistungen wie geologische, chemische, technische oder sonstige Vorgaben Dritter, die auf Veranlassung des Bestellers von der Klaus Heinz Handels GmbH zu verwenden sind.

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gilt im Hinblick auf alle Schadenersatzansprüche des Bestellers unabhängig vom Rechtsgrund folgendes:

  1. a) Für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unseres Unternehmens oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Klaus Heinz Handels GmbH beruhen.
  2. b) Im Übrigen haften wir für Mangelfolgeschäden und sonstige Schäden nur, falls sie auf einer grob-fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unseres Unternehmens oder einer grob-fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 9 Abtretung, Zurückbehaltungsrecht

Ansprüche des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis sind nicht abtretbar. Schuldübernahme oder Schuldmitübernahme eines Dritten anstelle des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Der Eintritt eines Dritten in den Vertrag ist ausgeschlossen.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten  Ansprüchen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit wir für eine etwaig mangelhafte Leistung bereits den Teil des Entgeltes erhalten haben, der dem Wert unserer Leistung entspricht.

§ 10 Schriftform

Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Klaus Heinz Handels GmbH. Auch die Abweichung von dieser Klausel bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Klaus Heinz Handels-GmbH.

§ 11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Hattingen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit zwingende Normen der Europäischen Union nichts anderes vorsehen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam ist, bleibt die Gültigkeit des Vertrages und  dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.